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Jahresabschluss

Als Kaufmann sind Sie zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diesen erstellen wir den gesetzlichen Vorschriften entsprechend sowohl nach steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten. Ein ausführlicher Erläuterungsbericht ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

Viele Banken fordern Plausibilitätsbeurteilungen des Jahresabschlusses an. Diese Beurteilung erstellen wir Ihnen bei Bedarf gerne.

Die Veröffentlichung im Unternehmensregister wird von uns bei Wunsch ebenfalls vorgenommen.

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